Der Stadtrat der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 24.06.2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 90e (Änderung des BP Nr. 90a/I) gefasst. In der Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses am 11.04.2011 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 e dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Gewerbeparks mit zwei Hochhäusern von max. 85 und 53 Metern Höhe.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 e in der Fassung vom 12.05.2011 liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung zur Einsichtnahme
in der Zeit vom 23.09. 2011 bis 24.10. 2011
im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt ?, Rathausplatz 1 (III. OG), 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ein Verkehrsgutachten, eine Verschattungsstudie und eine Untersuchung zur Stadtbildverträglichkeit (Sichtachsen) können auf Wunsch im Geschäftsbereich 50 eingesehen werden. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.