Aufnahme der Transrapidtrasse im Bebauungsplan für Riedmoos abgelehnt

Mittwoch, 02. Juni 2004

 

In seiner letzten Sitzung im Mai dieses Jahres haben sich die Mitglieder des Bauausschusses wieder einmal mit der Bebauung in Riedmoos befasst. Im Mittelpunkt der Beratung stand die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr.129a "Riedmoos". Mehrere Grundstückseigentümer und zahlreiche Behörden haben sich während der Auslegung zu Wort gemeldet, obwohl der Plan eigentlich nur in zwei untergeordneten Punkten geändert werden soll. Zum einen geht es um die Neuregelung der Grünordnungsfestsetzung auf einem Grundstück und darum, die Flächen für die Wintergärten, Terrassen, Erker und Vordächer im gesamten Baugebiet zu erhöhen. Im Zuge der Anhörung wurde von der Regierung von Oberbayern auch die Forderung erhoben, die raumgeordnete Trasse des Transrapids in die Planung aufzunehmen. Da der erste für Riedmoos aufgestellte Bebauungsplan Nr.129a bereits rechtsverbindlich und das Planfeststellungsverfahren für die Magnetschwebebahn noch nicht eingeleitet ist, wurde dieses Verlangen von den Bauausschussmitgliedern zurückgewiesen. Der Änderungsbebauungsplan Nr.129a I für Riedmoos wird nach Überarbeitung erneut eingeschränkt öffentlich ausgelegt.

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