Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Furtweg zwischen Hauptstraße und Landshuter Straße

Donnerstag, 21. September 2017

Der Furtweg ist im Fahrradkonzept der Stadt Unterschleißheim ein wichtiges Teilstück des Hauptroutennetzes zwischen dem Unterschleißheimer See und Lohhof-Süd. Durch das verhältnismäßig geringe Verkehrsaufkommen liegen gute Bedingungen für Radfahrer vor. Bereits 2013 wurde die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf dem Teilstück zwischen Landshuter Straße und Am Weiher beschlossen. Nachdem Markierungen für das jetzt wieder erlaubte Linksabbiegen von der Landshuter Straße in den Furtweg baulich umgesetzt wurden und die Beobachtung des Straßenverkehrs keine gegenteilige Einschätzung ergab, konnte nun auch die Benutzungspflicht im Bereich zwischen Hauptstraße und Landshuter Straße aufgehoben werden, um den gesamten Furtweg noch fahrradfreundlicher zu gestalten.

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