Der rechtswirksame Flächennutzungsplan für das gesamte Unterschleißheimer Stadtgebiet stammt aus dem Jahre 1993. Seit dieser Zeit ist der gültige Flächennutzungsplan in weiten Teilen umgesetzt bzw. im Wege zahlreicher Änderungen angepasst worden. Im Rahmen der 25. Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes wurde der Bereich zwischen dem Andreas-Danzer-Weg und der Autobahn geändert. Ursprünglich war der Streifen als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die tatsächliche Nutzung jedoch ist weitgehend gewerblicher Art. Deshalb ist es die städtische Zielsetzung, hier auch im Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet auszuweisen und somit den realen Strukturen anzupassen. Dafür fasste nun der Stadtrat mehrheitlich den Feststellungsbeschluss, so dass die Verwaltung das Genehmigungsverfahren einleiten kann. Gleichzeitig wurde in der logischen Konsequenz für diese Fläche ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Darin soll unter anderem die Frage der erforderlichen Erschließung geklärt werden. Vorgesehen ist die verkehrliche Anbindung des Andreas-Danzer-Weges ausschließlich an die Landshuter Straße im Norden, so dass kein zusätzliches Verkehrsaufkommen über den Furtweg und der dort angrenzenden Wohnbebauung erfolgen kann.
Am Andreas-Danzer-Weg
Freitag, 05. Februar 2010