Alte Hauptstraße für Radfahrer benutzbar

Mittwoch, 24. April 2013

Wer von Oberschleißheim entlang der Mittenheimer Straße nach Unterschleißheim kommt, muss jetzt auf der Hauptstraße fahren

Wer von Oberschleißheim entlang der Mittenheimer Straße nach Unterschleißheim kommt, muss jetzt auf der Hauptstraße fahren

Zwischen der südlichen Stadtgrenze in Richtung Oberschleißheim und dem Münchner Ring ist die Benutzung des bisherigen Geh- und Radweges nicht mehr vorgeschrieben. Was der Umwelt- und Verkehrsausschuss Ende letzten Jahres beschlossen hat, wurde nun umgesetzt. Mit dieser Maßnahme folgt die Stadt dem in der Straßenverkehrsordnung enthaltenen Grundsatz, dass Radwege nur dann benutzungspflichtig sein dürfen, wenn es die Verkehrssicherheit tatsächlich zwingend erfordert.

Das blaue Schild mit weißem Fahrrad, das bislang das Fahren auf dem holprigen und mit Wurzeln und Sperrpfosten durchsetzen Radweg zwischen dem Stadteingang aus Richtung Oberschleißheim und dem Münchner Ring entlang der alten Hauptstraße vorschrieb, wurde abgebaut. Die Radfahrer dürfen in diesem Teilstück nun direkt auf der Straße fahren. Das bedeutet zum einen eine wesentlich größere Freiheit für die Radfahrer, zum anderen auch mehr Bequemlichkeit. Die Straße ist breit, eben und in diesem Bereich ohne nennenswerten Autoverkehr. Entfernt wurde in diesem Zug auch der Erdwall im Bereich des Münchner Rings, der das Durchfahren von Pkws an dieser Stelle verhinderte. Statt dieser Barriere wurde  nun ein fahrradfreundlicher Durchlass errichtet? breit genug für den Radfahrer, zu eng, um ihn mit dem Auto zu passieren.

Die gesamte  Umbaumaßnahme ist ein Pluspunkt für die Fahrradfreundlichkeit der Stadt. Hintergrund dazu ist, dass die Benutzung von  Radwegen generell nicht mehr vorgeschrieben ist. Bereits 1997 wurden mit der sogenannten "Radfahrernovelle" wesentliche Regelungen für Radfahrer in der Straßenverkehrsordnung (StVO) überarbeitet und ergänzt. Das erfolgte mit dem Ziel, den Fahrradverkehr sicherer zu gestalten und das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel weiter zu fördern. Eine wesentliche Änderung betrifft die Benutzungspflicht von Radwegen: Eine Benutzungspflicht besteht nur noch für diejenigen Radwege, die mit runden, blauen Verkehrszeichen beschildert sind, auf denen ein nur weißes Fahrrad oder ein weißes Fahrrad und ein Fußgänger angebracht sind. Die  Stadt überprüft seitdem systematisch, wo die Freigabe der Straße für die Radfahrer sinnvoll und vertretbar ist. Mit der neuen Beschilderung an der alten Hauptstraße hat sie die Fahrradfreundlichkeit um ein weiteres Element gestärkt.

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