Welche Corona-Maßnahmen gelten aktuell in Unterschleißheim?
Seit heute Freitag, 16.10.2020, um 00:00 Uhr gilt die Allgemeinverfügung https://www.landkreis-muenchen.de/fileadmin/files/news/2020_10_14_Allgemeinverfuegung_Corona.pdf des Landratsamtes im Landkreis München und damit auch in Unterschleißheim. Der Kabinettsbeschluss https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-oktober-2020/ der Bayerischen Staatsregierung vom gestrigen Donnerstag lässt erwarten, dass diese Allgemeinverfügung geändert werden muss, sobald dann eine auf dem Kabinettsbeschluss basierende formale Rechtsverordnung in Kraft getreten ist. Die Stadt Unterschleißheim geht deshalb davon aus, dass folgende Änderungen der Allgemeinverfügung kurzfristig in Kraft treten könnten, sofern die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis über 35 Infektionsfälle innerhalb von 7 Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner bleibt:
• Erweiterte Maskenpflicht in den Bereichen, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen bzw. auf Begegnungsflächen (z.B. Fahrstühle, Eingangsbereiche von Hochhäusern)
• Um 23 Uhr Sperrstunde in der Gastronomie und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sowie Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen
• Begrenzung privater Feiern und Kontakte auf zwei Hausstände oder max. 10 Personen, welche sich nach der aktuell rechtsgültigen Vorschriften nur auf solche in rein privat genutzten Räumen bzw. privat genutzten Grundstücken (Privatwohnung/-haus und dazugehörigem Garten/Terrasse) bezieht.
Möglich ist bereits ein Inkrafttreten am Samstag, den 17.10.2020, ab 00:00 Uhr. Informieren Sie sich daher bitte über aktuelle Entwicklungen auf der Seite des Landratsamtes: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/