Der Stadtrat hat sich letztes Jahr mit großer Mehrheit dazu entschieden, eine Straßenunterführung am Bahnübergang Bezirks-/Hauptstraße zu errichten. Die Stadträtinnen und Stadträte haben sorgfältig alle Vor- und Nachteile verschiedener Vorschläge diskutiert und sich dann auf einen Entwurf geeinigt. Diese Vorstellungen sollen nun auch in einem Bebauungsplan festgeschrieben werden. Deshalb muss der bestehende, rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 109 a in einigen Punkten parallel zu den laufenden technischen Planungen geändert werden. Dies beschloss der Grundstücks- und Bauausschuss in seiner Februar-Sitzung.
Änderung des alten Bebauungsplanes
Dienstag, 25. März 2008