Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Donnerstag, 04. Dezember 2014

Für die Herstellung, Erneuerung, Verbesserung, Veränderungen und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen zur Wasserversorgung erheben die Stadtwerke Unterschleißheim Beiträge für ihre erbrachten Leistungen. Um für Grundstücksbesitzer mehr finanzielle Planungssicherheit zu schaffen, wurde im Stadtrat nun die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.

Die derzeitige Form der Abrechnung hat bei vielen Anschlussnehmern Unzufriedenheit hervorgerufen, da die Höhe der endgültig abzurechnenden Kosten nicht im Detail planbar war und deshalb stets der Beitragsbescheid erst abgewartet werden musste. Aus diesem Grund haben die Stadtwerke Unterschleißheim eine Änderung der Gebühren- und Beitragssatzung dahingehend vorgeschlagen, dass die Hausanschlusskosten künftig pauschal erhoben werden. Dadurch können sich die Anschlussnehmer künftig frühzeitig auf die entstehenden Kosten einstellen. Ein Grundstücksanschluss mit einer Länge von fünf Metern kostet beispielsweise künftig nach dem pauschalen Einheitssatz ca. 1.500 Euro.

Die Aufwendungen für die Verbesserung, Veränderung und Beseitigung von Anschlüssen, sowie die Leistungen für den Unterhalt werden auch künftig nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Die Beiträge hierfür sind ebenfalls in der Beitrags- und Gebührensatzung aufgeführt. Die geänderte Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

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