Abstandsregeln - Auf Sehbehinderte Rücksicht nehmen

Mittwoch, 29. April 2020

Einen Abstand einzuschätzen ist schwierig, wenn man nichts oder wenig sieht. Aus diesem Grund sind sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn eine sehbehinderte Person Unterstützung benötigt, bieten Sie diese aus sicherer Entfernung an. Stehen Sie zum Beispiel in einer Warteschlage und blinde oder sehbehinderte Menschen kommen hinzu, so können Sie mit ausreichend Abstand Hilfe anbieten und zum Beispiel durch Zurufe „navigieren“.
Achten Sie zudem bitte selbst darauf, den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Mitbürgerinnen und Mitbürgern einzuhalten, die ihn nicht selbst einschätzen können.
Informationen für Blinde oder Sehbehinderte zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes unter www.dbsv.org.

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