Der Landkreis München hat den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb von 7 Tagen überschritten. Damit gilt ab Freitag, den 23.10.2020 auch in Unterschleißheim die Ampelphase rot nach der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Diese verschärften Regeln treten ab Freitagmorgen in Kraft:
• Maximal fünf Personen oder zwei Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
• Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
• Sperrstunde, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, Alkoholverkaufsverbot jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr
Alle weiterführenden Links und Informationen finden Sie unter www.unterschleissheim.de/corona2020