68. Lohhofer Volksfest - Allgemeinverfügung

Mittwoch, 29. Mai 2019

über das Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern, das Verbot des Einbringens von alkoholischen Getränken sowie das Verbot über das Mitführen von größeren Gepäckstücken im Bereich des Volksfestplatzes, den angrenzenden Grünflächen und den Zufahrtsbereichen als Veranstaltungsflächen des Volksfestes 2019 in Unterschleißheim.


Von Freitag, den 07.06.2019, bis Sonntag, den 16.06.2019, findet auf dem Volksfestplatz in Unterschleißheim das
68. Lohhofer Volksfest statt. Zur Veranstaltungsfläche gehören der Volksfestplatz, die Zufahrtsbereiche und
die direkt angrenzenden Grünflächen an den Volksfestplatz.


Aufgrund Art. 6, 7 Abs. 1, Art. 19 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit Art. 41 Abs. 3,4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Das Mitführen von Glasbehältnissen jeglicher Art  auf der oben benannten gesamten Veranstaltungsfläche ist verboten. Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, blau und rot gekennzeichnet. Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten, bewirteten Freischankflächen der Festzelte und Imbissstände sowie die privaten Wohnbereiche der Schausteller.

Das Einbringen alkoholischer Getränke durch die Besucher auf den Volksfestplatz ist verboten.
Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan blau gekennzeichnet.

Das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in den direkt an den Volksfestplatz angrenzenden Grünanlagen sowie in den Zufahrtsbereichen ist verboten.
Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.

Die vorgenannten Verbote gelten für die gesamte Dauer des Volksfestes von Freitag, den 07.06.2019, bis Sonntag, den 16.06.2019, sowie den darauf folgenden Montag, den 17.06.2019, 01.00 Uhr.

Zusätzlich ist es nicht erlaubt, größere Taschen und Rucksäcke  auf den Volksfestplatz einzubringen.
 Der Ordnungsdienst entscheidet im Einzelfall über die Durchführung einer Taschenkontrolle. Ebenso kann der Ordnungsdienst in begründeten Fällen  Ausnahmen von dem vorgenannten Verbot zulassen.


Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Bereiche wird für diesen Zeitraum eingeschränkt.

Die sofortige Vollziehung der Verbote wird angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Zi.-Nr. 107, eingesehen werden.

Stadt Unterschleißheim, den 16. Mai 2019

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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