29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 139 "Sondergebiet Einzelhandel, Wohn- und Gewerbegebiet ? Hollerner Feld"; Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Montag, 04. Mai 2009

Der Ferienausschuss Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 21.08.2008 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 139 "Sondergebiet Einzelhandel, Wohn- und Gewerbegebiet Hollerner Feld" beschlossen. Mit Beschluss des Bauausschusses Unterschleißheim vom 20.04.2009 wurde die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) beauftragt. Die Unterlagen mit Erläuterung der Planungsziele sowie der Umweltbericht können von jedermann in der Zeit vom 07. Mai bis einschließlich 12. Juni 2009 im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

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