25. Änderung, Teil I des Flächennutzungsplanes "Dorfgebiet Am Weiher"; erneute beschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch

Montag, 22. März 2010

Mit Beschluss des Grundstücks- und Bauausschusses Unterschleißheim vom 22.02.2010 wurde die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 4 a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch) des Planentwurfs für die 25. Änderung, Teil I beauftragt. Die Unterlagen mit Erläuterung der Planungsziele, der Umweltbericht, die Schallschutzgutachten, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), das Gutachten zum Biotopausgleich sowie eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen können von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, Ill. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom 26. März 2010 bis einschließlich 16. April 2010 eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (3. Stock, Zimmer - Nr. 309/308) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen können nur bezüglich der Verlegung des Biotops Nr. 7735-119 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.