Baugenossenschaft schafft 14 neue Wohnungen in der Alleestraße

Mittwoch, 23. Januar 2019

Die Baugenossenschaft Oberschleißheim und Unterschleißheim e.G. hat mit der Aufstockung eines bestehenden Wohngebäudes in der Alleestraße 36-48 neuen Wohnraum geschaffen, der nach und nach bis Ende April 2019 bezugsfähig sein wird. Bei den 14 Dachgeschosswohnungen handelt es sich um 4 Zweizimmer-, 4 Dreizimmer-, 2 Dreieinhalbzimmer- und 4 Vierzimmerwohnungen. Der Kaltmiete für die neuen Wohnungen beträgt ca. 12,50 Euro/m². Die Stadt hat für die Wohnungen, von denen vier bereits fertiggestellt werden konnten, ein rechtlich unverbindliches Vorschlagsrecht für Mieter. Hierfür hat die Stadt in Zusammenarbeit mit der Baugenossenschaft ein Kriterienkatalog erarbeitet, der im Hauptausschuss beraten und beschlossen wurde. Mit dem Kriterienkatalog wurden transparente Auswahlmodalitäten für die Zuteilung der Wohnungen erstellt, der unter anderem im eigenen Haushalt lebende Kinder, zu pflegende Angehörige, ehrenamtliche Arbeit sowie ein Beschäftigungsverhältnis bei Kindertages- und Pflegeeinrichtungen bzw. bei der Stadt oder den Stadtwerken positiv berücksichtigt. Weitere Kriterien sind auch das Einkommen, sowie der aktuelle Wohn- und Arbeitsort in Unterschleißheim. Die Antragsstellung zum Bezug einer Wohnung steht jedem Interessenten offen.
Die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages trifft die Baugenossenschaft als Vermieterin.
Interessenten können sich ab sofort an das Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung wenden und dort die Antragsunterlagen anfordern. Diese erhalten Sie zu den üblichen Öffnungsterminen oder Sie können diese mit einer Mail an liegenschaft@ush.bayern.de anfordern.

Weitere Informationen erteilt Ihnen die zuständige Mitarbeiterin auch gerne telefonisch unter 089/31009-351.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.