Stadt Unterschleißheim bittet alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden

Freitag, 30. November 2018

Die durchaus erfreuliche üppige Begrünung in vielen Gärten führt leider im Alltag auch manchmal zu Problemen. Am Anfang kann man es kaum erwarten, bis die Bepflanzung die erhoffte Größe erlangt und den erwarteten Sichtschutz bildet. Ist dieser Zeitpunkt einmal erreicht, dann geht es meistens viel zu schnell mit dem Wachstum. Sträucher und Bäume ragen dann plötzlich in den angrenzenden Geh- und Radweg hinein.
Äste und Sträucher dürfen aber erst ab einer Höhe von 4,50 Metern über eine Fahrbahn ragen, bei Gehsteigen gilt als Mindesthöhe 2,50 m. Sobald Äste und Zweige in den Gehweg ragen, führt das in der Regel tagsüber und erst recht bei Dunkelheit zu unerwarteten Problemen, weil die Fußgänger und Radfahrer, die mit dem Hindernis konfrontiert werden, in Richtung Straße und nicht selten direkt auf die Fahrbahn ausweichen. Dies stellt eine erhebliche Unfallgefahr dar.
Im Jahr 2018 mussten deshalb von der Stadt Unterschleißheim 20 Grundstückseigentümer schriftlich dazu aufgefordert werden, ihre Hecken zurückzuschneiden. Auch im kommenden Jahr werden vermehrt Eigentümer dazu aufgefordert werden, sich um den Rückschnitt ihrer in den Straßenraum hineinragenden Pflanzungen zu kümmern.
Wir möchten deshalb alle Grundstücksbesitzer bitten, ihren Garten einmal ganz bewusst von außen zu betrachten, ob die Äste der Hecke, der Sträucher oder der Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und somit eine akute Gefahrenquelle darstellen.
Jetzt im Herbst, außerhalb der Vogelbrutzeit, die erst am 01. März beginnt und am 30.September endet, bietet sich eine gute Gelegenheit, diesen Mangel zu beheben, um Bäume und Sträucher bis auf ihre eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

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