Förderprogramm für Elektro- und Erdgasfahrzeuge angepasst
Seit etwa drei Jahren fördert die Stadt Unterschleißheim die Anschaffung von Autos, die mit Erdgas oder elektrisch betrieben werden.
Bislang galt die Förderung ausschließlich für Fahrzeuge, die durch ihren Besitzer gekauft werden oder deren eigene Fahrzeuge für Erdgas umgerüstet werden. Inzwischen gab es bei der Stadtverwaltung Nachfragen, ob auch Leasingfahrzeuge gefördert werden könnten.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es sinnvoll, ergänzend zum bisherigen Förderprogramm neben dem Kauf auch die Anschaffung eines Neufahrzeuges per Leasing zu fördern, um den Anteil von umweltfreundlicheren Fahrzeugen in Unterschleißheim zu steigern. Der Stadtrat hat das vorhandene Förderprogramm in seiner jüngsten Sitzung nun auch für Leasingfahrzeuge ausgeweitet und zwar unabhängig davon, ob bei dem zugrundeliegenden Leasingvertrag das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer ins Eigentum des Leasingnehmers übergeht oder wieder zurückgegeben wird.
Der Förderung zugrunde gelegt wird eine Mindest-Leasingdauer zur Fahrzeugüberlassung von mind. 24 Monaten, welche die übliche Laufzeit abbildet.
Sollte die Nutzungsdauer aufgrund vorzeitiger Leasingbeendigung weniger als diesen Zeitraum betragen, wird der Förderbetrag in beiden Programmen anteilig für jeden vollen Monat der geringeren Nutzungsdauer als 24 Monate zurückgefordert.
Die geänderten Förderprogramme werden rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft gesetzt und können in Kürze auch auf der Homepage www.unterschleissheim.de abgerufen werden. Dort finden Sie auch die Förderrichtlinien für Pedelecs und Lastenpedelecs.
Die Antragsunterlagen können aber auch über das Sachgebiet Grünplanung, Umwelt und Energie der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, E-Mail-Adresse: ckersting@ush.bayern.de, Tel.: 089/31009-248 bezogen werden.