Jährlich ereignen sich bundesweit zahlreiche Unfälle, die auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solcher teils tragischer Unfälle sind die Friedhofsverwaltungen daher verpflichtet, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.
Auf den städtischen Friedhöfen wird diese Standsicherheitsprüfung im Jahr 2018
vom 13.-14. August 2018 jeweils ab 08:00 Uhr
erfolgen. Die Grabrechtsinhaber können an der Überprüfung teilnehmen.
Weshalb kommt es überhaupt zu Lösungen oder zum Umstürzen von Grabmalen?
Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Schädigungen am Fundament, Senkungen durch Hohlräume, Aushebungen benachbarter Gräber sowie Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträuchern oder eine nicht fachgerechte Befestigung des Grabmals können die Standsicherheit beeinträchtigen.
Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?
Bei der Prüfung wird mit einem geeichten Messgerät, einem Drucktester, ein Prüfdruck von 300N auf das Grabmal ausgeübt. Dieser Prüfvorgang ist in der TA-Grabmal (technische Anweisung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) definiert. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals festgestellt, dass die Standsicherheit nicht gegeben ist, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung informiert und zur Beseitigung der Gefahrenlage aufgefordert. Besteht durch lockere Grabmale eine erhebliche Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt.
Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Maßnahme die der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.