In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen und Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen oder Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen können Sie der Anlage am Aushang oder unter http://www.unterschleissheim.de/rathaus-online-buergerservice/rathaus/amtliche-bekanntmachungen.html entnehmen.
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge und eigene Meldungen bis zum
11.04.2018
schriftlich an die Stadt Unterschleißheim, Wahlamt, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim einoder geben Sie die Bewerbung im Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim ab.
Den Bewerbungsbogen können Sie unserer Bekanntmachung auf der Stadtseite oder unter www.schoeffenwahl.de entnehmen, im Bürgerbüro abholen oder per E-Mail unter buergerbuero @ush.bayern.de anfordern.
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch unter der Tel.Nr. 089 / 31009-174 gerne zur Verfügung.