Grundsatzbeschluss für kommunale Verkehrsüberwachung im Umwelt- und Verkehrsausschuss - Konzept zur Einführung wird erarbeitet

Donnerstag, 21. September 2017

In der Bürgerversammlung dieses Jahres sowie im Bürgerhaushalt 2016 gingen Anträge zur Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung ein, nachdem sich in der Vergangenheit die Gremien des Stadtrates noch nicht mehrheitlich hierzu durchringen konnten.

Bislang werden Verstöße im ruhenden Verkehr sowie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Unterschleißheim durch die Polizei geahndet. Bedingt durch die steigende Anzahl von Fahrzeugen im Stadtgebiet und die hohe personelle Belastung der zuständigen Polizeiinspektion wird nunmehr der Wunsch vieler Bürger nach Kontrollen durch die Stadt immer größer. Auch die Polizeiinspektion Oberschleißheim würde die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung in Unterschleißheim begrüßen.

Die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung ist eine grundsätzliche Entscheidung mit großer Tragweite. Zur Beurteilung der dortigen Erfahrungen wurden die angrenzenden Nachbargemeinden vorab befragt, welche durchgehend positiv berichteten. Die Abschaffung der kommunalen Verkehrsüberwachung ist derzeit bei keiner der angefragten Kommunen im Gespräch.
Deshalb hat die Stadtverwaltung dem Umwelt- und Verkehrsausschuss nun die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden und fließenden Verkehr vorgeschlagen, der dieser zugestimmt und die Stadtverwaltung mit der Ausarbeitung eines konkreten Konzeptes beauftragt hat. Die kommunale Verkehrsüberwachung soll zunächst befristet auf 18 Monate eingeführt und dann evaluiert werden.

Mit einfließen in die Evaluierung soll auch die Akzeptanz dieses Instruments bei den Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürgern. Das zu erarbeitende Konzept, das die Umsetzung und die finanziellen Aspekte im Detail untersucht, wird den städtischen Gremien nochmals zur Entscheidung vorgelegt. Auch der Stadtrat wir sich mit der Thematik der kommunalen Verkehrsüberwachung abschließend befassen.

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