Mitteilung des Landratsamtes - Fehler auf Stimmzetteln zur Bundestagswahl

Donnerstag, 07. September 2017

Auf Platznummer 20 der Landeslisten zur Bundestagswahl 2017 steht die „Partei für Gesundheitsforschung“. Soviel ist korrekt. Falsch hingegen sind die Namen der Listenanführer, die dort unterhalb des Parteinamens angeführt werden. Die neuen Daten sind beim Druck der Stimmzettel nicht übernommen worden – hier stehen die Bewerbernamen, die bei der letzten Bundestagswahl auf Listenplatz 20 aufgeführt waren.

Bereits abgegebene Stimmen behalten ihre Gültigkeit – die Briefwahl kann aber wiederholt werden

Für die Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis München-Land, die erst am 24. September im Wahllokal ihre Stimme abgeben oder die bis zum Ende der letzten Woche noch keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, hat dies aufgrund des Austauschs der Stimmzettel keine Auswirkung.
Und auch, wer seine Stimme per Briefwahl schon abgegeben hat, muss nicht noch einmal wählen. Die Stimme bleibt gültig.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben bzw. deren Unterlagen gerade auf dem Postweg sind, werden in den nächsten Tagen mit gesondertem Schreiben der Kreiswahlleitung im Landratsamt über diesen Fehler, die korrekten Bewerbernamen und darüber, dass ihre abgegebene Stimme trotzdem gültig ist, informiert.

Wer jedoch aufgrund dieses Fehlers seine Wahl mit dem korrekten Stimmzettel vornehmen will, bekommt die Möglichkeit. Sie erhalten auf Antrag einen neuen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Der bereits ausgestellte Wahlschein wird dann für ungültig erklärt. Fordern sie keinen neuen Wahlschein an, bleibt ihre bereits abgegebene Stimme gültig.

Versand neuer Briefwahlunterlagen ab kommender Woche

Der Versand der Wahlunterlagen wurde nach Bekanntwerden des Fehlers sofort gestoppt. Im Laufe des vergangenen Montags erhielten alle Landkreiskommunen neue Stimmzettel. Daraufhin wurde der Postversand fortgesetzt.

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