Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Temporäre Geschwindigkeitsreduzierungen in mehreren Straßen beschlossen

Donnerstag, 13. Juli 2017

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat am 20.06.2017 die Umsetzung von mehreren temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich von Schulen beschlossen. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung haben Kommunen nun die Möglichkeit, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung einzurichten.

Durch den Bundesgesetzgeber wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, spezielle Straßenabschnitte im unmittelbaren Bereich von Kindertagesstätten und Schulen sicherer zu gestalten. Dies hat die Stadt Unterschleißheim zum Anlass genommen, die Sicherheit insbesondere für Kinder im Straßenverkehr nach den nun erweiterten rechtlichen Möglichkeiten zu verbessern.
Für die Nelkenstraße, gilt demnach zukünftig von Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in dem Bereich zwischen Johann-Schmid-Straße und der Kreuzung der Feldstraße. Damit wurde auch einem Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt 2016 nachgekommen.

Aus jeweils ähnlichen Gründen werden zudem weitere temporäre Beschränkungen auf 30 km/h in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr veranlasst. Dies betrifft die Südliche Ingolstädter Straße zwischen Wendehammer und dem Kreisverkehr an der Weihenstephaner-Straße, also den Bereich der FOS/BOS, sowie den Münchner Ring auf der Länge der Schulen.

Ebenso wird die Raiffeisenstraße im vollständigen Verlauf von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr auf 30 km/h beschränkt.

Auch in der Alleestraße entschied sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss für eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier war im Bürgerhaushalt die Errichtung des Fußgängerüberwegs, in der Alleestraße Höhe der Hausnummer 11a vorgeschlagen worden. Dies erachtete der Umwelt- und Verkehrsausschuss jedoch für nicht zielführend. Fußgängerüberwege sollen nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, den Fußgängern Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr einzuräumen, weil sie sonst nicht sicher über die Straße kommen.

Daher wurde stattdessen beschlossen, dass die Alleestraße analog zur Bezirksstraße auf dem Abschnitt zwischen Bezirk- und Heimgartenstraße temporär von Montag bis Sonntag, 07:00 bis 20:00 Uhr auf Tempo 30 beschränkt wird, um im gesamten Bereich für mehr Sicherheit zu sorgen. Die Umsetzung soll schrittweise im Herbst erfolgen.

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