Achtung: Schneeräumen auf den Gehwegen ist Anliegerpflicht

Mittwoch, 16. November 2016

Aufgrund der begonnenen Winterzeit weist die Stadt Unterschleißheim auf die Räum- und Streupflicht für die öffentlichen Gehwege hin. Gemäß "Verordnung der Stadt Unterschleißheim über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" ist an Werktagen von 06.30 bis 20.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 07.30 bis 18.00 Uhr zu räumen und zu streuen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass weder Salze noch andere auftauende Mittel verwendet werden. Nur an bestimmten Stellen, wie z. B. an Treppen, ist der sparsame Einsatz von Salz zulässig. Auch wenn die derzeitigen Temperaturen noch keinen Schneefall mit sich bringen, bittet die Stadtverwaltung, dass sich die Grundstückseigentümer auf die Witterung vorbereiten.
Bei Schneefall reicht es meist aus, die Gehwege gründlich mit Schneeschaufel oder Besen zu räumen. Bei Eis und erhöhter Glättegefahr bieten sich Sand, Kies oder Sägespäne als Streumittel an. Splitt oder Granulat können hingegen giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber enthalten. Bei diesen Streumitteln sollte auf das Umweltzeichen ''Der Blaue Engel" geachtet werden, da diese weitgehend frei von umweltschädlichen Stoffen sind. Gebrauchtes Streugut gehört weder in die Mülltonne noch in die Kanalisation, sondern sollte von der Stadtreinigung aufgekehrt werden.
Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften, die an öffentliche Straßen grenzen oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden, sind nach der geltenden Verordnung zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Winter verpflichtet. Die Stadt bitte alle betroffenen Anlieger, diese Pflicht ernst zu nehmen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Wenn Passanten infolge Verletzung der gebotenen Verkehrssicherungspflicht stürzen und zu Schaden kommen, können die Anlieger hierfür zur Haftung herangezogen werden.
Die Einzelheiten der Verordnung können Sie unter https://www.unterschleissheim.de/uploads/media/Raeum_und_Streupflicht.pdf abrufen

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