Bekanntmachung - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes f. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 90 d „Sondergebiet Einzelhandel - Fl. Nr. 92, Carl-von-Linde-Straße / Keplerstraße“ - Bekanntgabe über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2

Mittwoch, 16. November 2016

In seiner Sitzung am 12.09.2016 hat der Grundstücks- und Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorausgegangenen Unterrichtung der Öffentlichkeit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 90 f „Sondergebiet Einzelhandel - Fl. Nr. 92, Carl-von-Linde-Straße / Keplerstraße“ beschlussmäßig behandelt. Der Grundstücks- und Bauausschuss billigte den Entwurf zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und gab ihn für die Auslegung frei. Die Unterlagen mit Begründung der Planungsziele und der Umweltbericht können von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom

18.11.2016 bis einschließlich 19.12.2016

eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

1. Es liegen folgende Arten von umweltbezogenen Informationen mit aus:
- Informationen aus dem Umweltbericht vom 28.10.2016 insbesondere der Schutzgüter Tiere und
  Pflanzen
- Vorprüfung der Belange des besonderen Artenschutzes vom 17.05.2016

2. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus:
- Deutsche Bahn AG vom 02.08.2016
- Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 08.08.2016


Unterschleißheim, 07.11.2016

 

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

 

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