Die Stadt Unterschleißheim erlässt folgende Allgemeinverfügung über ein Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern

Donnerstag, 28. Januar 2016

Plan Glasverbot

auf den Veranstaltungsflächen für das Faschingstreiben am Faschingssamstag, den 06. Februar 2016, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Das Faschingstreiben findet am 06. Februar 2016 auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Unterschleißheim, sprich dem Rathausplatz mit seinen Zugangsbereichen und dem Bürgerhaus, statt.

Aufgrund Art. 6, 7 Abs. 1, Art. 19 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit Art.41 Abs. 3,4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Das Mitführen von Glasflaschen und anderen Glasbehältern und der Ausschank von Getränken in Glasflaschen und Glasbehältern sind während des Faschingstreibens am 06.02.2016 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr auf den öffentlichen Veranstaltungsflächen verboten.

Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, gelb gekennzeichnet.
Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten Freischankflächen der Gaststättenbetriebe sowie die konzessionierten Bereiche des Bürgerhauses, die durch Servicepersonal bewirtet werden.

Die sofortige Vollziehung des Verbots wird angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung , also am 15. Januar 2016  in Kraft.

Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim in Zi.-Nr. 107 eingesehen werden.

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

Plan Glasverbot

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.