auf den Veranstaltungsflächen für das Faschingstreiben am Faschingssamstag, den 06. Februar 2016, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Das Faschingstreiben findet am 06. Februar 2016 auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Unterschleißheim, sprich dem Rathausplatz mit seinen Zugangsbereichen und dem Bürgerhaus, statt.
Aufgrund Art. 6, 7 Abs. 1, Art. 19 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit Art.41 Abs. 3,4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Das Mitführen von Glasflaschen und anderen Glasbehältern und der Ausschank von Getränken in Glasflaschen und Glasbehältern sind während des Faschingstreibens am 06.02.2016 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr auf den öffentlichen Veranstaltungsflächen verboten.
Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, gelb gekennzeichnet.
Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten Freischankflächen der Gaststättenbetriebe sowie die konzessionierten Bereiche des Bürgerhauses, die durch Servicepersonal bewirtet werden.
Die sofortige Vollziehung des Verbots wird angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung , also am 15. Januar 2016 in Kraft.
Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim in Zi.-Nr. 107 eingesehen werden.
Christoph Böck
Erster Bürgermeister