Energieausweispflicht ab 01.05.2015

Mittwoch, 29. April 2015

Infomaterialien liegen in den Austellern im Rathaus für Sie bereit

Für alle Vermieter oder Verkäufer von Immobilien gilt ab dem 01.05.2015 die Pflicht, Energiekennwerte bei Immobilienanzeigen anzugeben. Damit läuft eine einjährige Übergangsfrist aus. Immobilienbesitzer, die diese Angaben nicht in ihren Anzeigen veröffentlichen, riskieren Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Die Pflicht ergibt sich aus § 16a der Energieeinsparverordnung 2013 (EnEV 2013), die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist.

Die Stadt Unterschleißheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Energieausweise bei der Errichtung von Neubauten sowie in bestimmten Fällen der Modernisierung von Bestandsgebäuden auszustellen sind. Sie sind außerdem Pflicht beim Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien. Energieausweise dürfen nur registrierte Aussteller erstellen. Auf der Homepage der Deutschen Energie-Agentur http://www.zukunft-haus.info/energieberatung-planung/energieausweis/rund-um-den-energieausweis.html können Sie bundesweit nach zugelassenen Ausstellern suchen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-und-sanieren/energieausweise/.
Auskünfte zu Energiefragen wie z.B. energetische Sanierung, Fördermöglichkeiten, Stromspar-Check, Elektromobilität etc. erteilt Ihnen die zuständige Mitarbeiterin in der Stadtverwaltung unter 089-310 09-248 oder per Mail ckersting @ush.bayern.de.

 

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