41. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bebauungsplan Nr. 129 d "Photovoltaikanlage westlich der BAB 92 und östlich der Sportfläche Vereinsheim Riedmoos".
Bekanntgabe über den Aufstellungsbeschluss und die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 23.03.2015 beschloss der Grundstücks- und Bauausschuss die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bebauungsplan Nr. 129 d "Photovoltaikanlage westlich der BAB 92 und östlich der Sportfläche Vereinsheim Riedmoos". Der Grundstücks- und Bauausschuss hat dem Planentwurf in seiner Sitzung am 23.03.2015 zugestimmt und die Einleitung des Änderungsverfahrens beschlossen. Der Umgriff ist im Lageplan schwarz umrandet dargestellt.
Der Planentwurf mit Begründung kann von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom
13. April bis einschließlich 13. Mai 2015
eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Unterschleißheim, 02.04.2015