Keine Glasflaschen und Glasbehälter auf den Veranstaltungsflächen für das Faschingstreiben

Donnerstag, 29. Januar 2015

Die Stadt Unterschleißheim erlässt folgende

Allgemeinverfügung

über ein Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern auf den Veranstaltungsflächen für das Faschingstreiben am Faschingssamstag, den 14. Februar 2015,  in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Das Faschingstreiben findet am 14. Februar 2015 auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Unterschleißheim, dem Rathausplatz mit seinen Zugangsbereichen und dem Bürgerhaus, statt.

Aufgrund Art. 6, 7 Abs. 1, Art. 19 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit Art. 41 Abs. 3,4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

1. Das Mitführen von Glasflaschen und anderen Glasbehältern und der Ausschank von Getränken in Glasflaschen und Glasbehältern sind während des Faschingstreibens am 14.02.2015 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr auf den öffentlichen Veranstaltungsflächen verboten.

Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, gelb gekennzeichnet.

2. Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten Freischankflächen der Gaststättenbetriebe sowie die konzessionierten Bereiche des Bürgerhauses, die durch Servicepersonal bewirtet werden.

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird angeordnet.


Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung, also

am 30. Januar 2015  in Kraft.

Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim in Zi.-Nr. 107 eingesehen werden.


Stadt Unterschleißheim, den 16. Januar 2015

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

 

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