Für die aktuelle Wahlperiode des Stadtrates von 2014 bis 2020 hat sich der Stadtrat Unterschleißheim eine neue Geschäftsordnung gegeben und die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) auf den aktuellen Stand gebracht. Wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Sozialausschusses.
Nach der Vorberatung im Hauptausschuss wurden nun auch im Stadtrat beide aktualisierten Regelwerke für die Organisation der städtischen Gremien und den ordnungsgemäßen Geschäftsgang beschlossen und auch offiziell verabschiedet. In intensiven Diskussionen kamen die Stadträte letztlich zu dem Ergebnis, einen Sozialausschuss als beratendes Gremium einzuführen, der Teile der bisherigen Aufgabenzuständigkeit des Hauptausschusses damit übernimmt. Dieser besteht künftig aus dem Bürgermeister und zehn Stadträten.
Der Sozialausschuss berät künftig über Jugendeinrichtungen, Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Sport, Senioren, sozialen Wohnungsbau, Anliegen behinderter Menschen oder Vernetzung örtlicher Organisationen mit sozialen Angeboten. In dem neuen Gremium wird der Raum geschaffen, diese Themen noch intensiver und fachbezogener als bisher unter die Lupe zu nehmen und neue Konzepte zu diskutieren, über welche dann abschließend der Stadtrat entscheidet.
Mit den neuen Hauptsatzung wurde auch beschlossen, dass der Stadtrat in den einzelnen Bereichen statt zwei künftig drei Referenten für einzelne Themengebiete aus seiner Mitte bestellt. Referenten gibt es in den Bereichen Bau- und Liegenschaften, Finanzen, Jugend und Sport, Umweltschutz und Verkehr, Soziales, Stadtwerke, Kultur und Gleichstellungsfragen.
Damit stellen nicht nur jeweils die beiden größten Stadtratsfraktionen einen Referenten, sondern gemeinsam auch die übrigen Fraktionen und Wählergruppierungen im Stadtrat, die damit stärker eingebunden werden.
Die Referenten aus dem Stadtrat sind das Bindeglied zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat und haben als Spezialisten in ihren Zuständigkeitsgebieten weitergehende Beratungsfunktionen für beide Organe.