Das Landratsamt München informiert und bittet um Rücksichtnahme

Mittwoch, 04. Juni 2014

Regeln für unbeschwertes Grillvergnügen an der Isar und den Badeseen im Landkreis München

Mit dem schönen Wetter, das zum Verweilen im Freien einlädt, hat auch die Grillsaison wieder begonnen. Damit alle Grillbegeisterten ihrem Vergnügen in der Natur ohne Probleme nachgehen können, bittet das Landratsamt München um zwingende Beachtung der geltenden Grillregeln. Diese wurden erlassen, um Belästigungen anderer zu vermeiden und um die Natur vor Schäden zu bewahren (insbesondere die Vermeidung von Bränden).

In der freien Natur können Sie im Landkreis München an folgenden Orten grillen:
- freigegebene Kiesbänke an der Isar,
- Grillzonen in den Erholungsgebieten Feringasee, Heimstettener See und Unterschleißheimer See.

An der Isar ist auch das Lagerfeuermachen erlaubt. Die hierfür und für das Grillen zugelassenen Kiesbänke in den Isarauen nördlich und südlich der Landeshauptstadt München finden Sie auf der Internetseite des Landkreises München unter http://www.landkreis-muenchen.de. Hier können Sie auch die Lage der Grillzonen in den Erholungsgebieten ersehen. Die dort geltenden Regeln sind im "Merkblatt Grillerlaubnis" zusammengestellt.

Unbeschwertes Grillvergnügen können Sie genießen, wenn Sie folgende Grillregeln einhalten:
1. Grillen Sie nur in den zugelassenen Bereichen.
2. Benutzen Sie handelsübliche Grillgeräte in den Erholungsgebieten und an der Isar zwischen Stadtgrenze und Großhesseloher Wehr.
3. Vergessen Sie nicht, Ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
4. Bei starkem Wind muss das Feuer gelöscht werden, um andere Personen und die Vegetation nicht zu gefährden.

Die Einhaltung der Grillregeln wird regelmäßig durch Polizei, Naturschutzwacht und andere Aufsichtspersonen überwacht.
Bitte beachten Sie: Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen belangt werden.

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