Fahrradfreundliche Kommune Unterschleißheim

Mittwoch, 02. April 2014

Fahrrad - Abstellplätze sollen künftig per Satzung zur Pflicht werden

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Unterschleißheim hat sich in seiner letzten Sitzung Ende März erneut mit der Umsetzung von weiteren, noch ausstehenden Maßnahmenvorschläge aus der Studie „Fahrradfreundliche Kommune Unterschleißheim“ zur Attraktivitätssteigerung des umwelt- und klimafreundlichen Fahrradfahrens in Unterschleißheim beschäftigt und dabei einer Fahrradabstellsatzung grundsätzlich grünes Licht gegeben. Einstimmig bekam die Verwaltung den Auftrag, eine entsprechende ortsrechtliche Regelung auszuarbeiten und dem Ausschuss vorberatend für den Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Bei der Zertifizierung fahrradfreundlicher Kommunen ist eine solche Satzung u.a. ein wesentlicher Punkt, auf den die zuständige kommunale Arbeitsgemeinschaft in Bayern, deren Mitglied die Stadt seit geraumer Zeit ist, achtet.
Nach dem Willen der Ausschussmitglieder wird die Stadt Unterschleißheim nun eine solche Satzung einführen. Darin wird für private und öffentliche Bauprojekte eine gewisse Anzahl an benötigten Fahrradstellplätzen vorgegeben. Es handelt sich um das gleiche Prinzip wie beim rechtlich verbindlichen Stellplatzschlüssel für Kfz.-Stellplätze bei der Genehmigung von Bauvorhaben. Für Bürgermeister Christoph Böck ist diese Grundsatzentscheidung „ein wichtiger Bestandteil einer fahrradfreundlichen Kommune“ ,wie er in der Sitzung bemerkte.

Mit nur einer Gegenstimme lehnte der Verkehrsausschuss allerdings vorerst eine durchaus zur Optimierung des Radverkehrs denkbare Öffnung der Einbahnstraße Feldstraße in Gegenrichtung für den Fahrradverkehr ab. Um die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu gewährleisten, müssen für die Zulassung eines der Einbahnregelung entgegengesetzten Fahrradverkehrs ausreichende Mindest-Sicherheitsabstände zwischen Radlern und Autofahrern zu gewährleistet sein, was möglicherweise ein komplettes Halteverbot für PKW zur Folge hätte. Ebenso muss der Streckenverlauf vor allem an Einmündungen und Kreuzungen übersichtlich sein und ggf. dort, wo verkehrlich nötig, ein Schutzraum für die Radfahrer vorhanden sein.
Vielmehr soll nun zunächst eine umfassende Fachplanung beauftragt werden, die diese Aspekte ausreichend untersucht und mögliche Gestaltungsvarianten ausarbeitet sowie diese auf Vor- und Nachteile abwägt. Dabei ist ein besonderes Augenmerk der Einfahrtsituation im Bereich Alleestraße in die Feldstraße zu widmen. Über das Ergebnis wird dann nochmals abschließend beraten.   

Mit zwei Gegenstimmen von insgesamt 12 wurde schließlich beschlossen, den Furtweg in den Abschnitten zwischen Hauptstraße und Landshuter Straße sowie Am Weiher bzw. Unterschleißheimer See und des Weiteren die Berglstraße nicht zu sog. Fahrradstraßen umzuwidmen. Mit einer solchen Regelung hätten die Fahrradfahrer absoluten Vorrang bekommen vor allen anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern.
Gerade im Furtweg besteht jedoch die Situation, dass einerseits im Bereich Haupt- und Landshuter Straße aktuell eine Zulassung des Linksabbiegeverkehrs von der nördlichen Landshuter Straße kommend geprüft wird und eine daraus resultierende Kfz.-Verkehrszunahme eher gegen eine Fahrradstraße spricht.
Andererseits bestehen im weiteren Verlauf Richtung Weihersiedlung erhebliche Vorbehalte wegen der gewerblichen Anlieger und des dadurch bedingten erhöhten Besucher- und Lieferverkehrs, ob dann die Bedürfnisse des motorisierten Verkehrs ausreichend berücksichtigt werden können und in Einklang mit einer Fahrradstraße zu bringen sind.     

Für die Berglstraße sollen zunächst die beauftragten Untersuchungen und Ergebnisse abgewartet werden, inwieweit die S-Bahnunterführung barrierefrei ausgebaut werden kann, was auch Auswirkungen für den Radverkehr mit sich bringen kann. Erst dann herrscht Klarheit über eine mögliche Umgestaltung der Berglstraße bis zur Einmündung der St. Ulrich-Straße. Die mögliche Errichtung einer Fahrradstraße soll dann erst in die Konzeptüberlegungen einfließen.  

 

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