Barrierefreier Ausbau des S-Bahnhofes Unterschleißheim

Mittwoch, 05. Februar 2014

Statt auf den Streitweg setzt die Stadt nun auf eine gemeinsame Konsenslösung mit der Bahn AG

Was der Hauptausschuss im Vorfeld schon vorberatend empfohlen hatte, hat der Stadtrat nun in seiner letzten Sitzung Ende Januar endgültig mit deutlicher Mehrheit entschieden: die Mitte letzten Jahres beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereichte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes wird nun doch fallengelassen und stattdessen versucht, mit der Deutschen Bahn AG unter Einschaltung der Bayer. Staatsregierung eine gemeinsame Lösung zu erzielen, um den für ursprünglich nächstes Jahr geplanten barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofes Unterschleißheim nach den Forderungen der Stadt mit zusätzlichen Verbesserungsmaßnahmen zu optimieren.
Was jedoch auch deutlich wurde, ist die Tatsache, dass der Bautermin wegen des zwischenzeitlich anhängigen Klageverfahrens in 2015 nicht mehr eingehalten werden kann und verschoben werden muss.   
 
Ursprung des Rechtsstreits waren die Pläne der Bahn für den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofes Unterschleißheim am Zugang Le Crès- Brücke, für die das zuständige Eisenbahnbundesamt Mitte Juli 2013 den sog. Planfeststellungsbeschluss erlassen hat, der das Baurecht hierfür geschaffen hatte. Diese gingen dem Stadtrat nicht weit genug und wurden als durchweg unbefriedigende Lösung bewertet.
Insbesondere wurde in seinen Reihen heftig kritisiert, dass anstatt Bahnsteigaufzügen, wie diese andernorts auch zur Standardausstattung gehören, lediglich nicht überdachte, und damit im Winter rutschige  Rampenzugänge geschaffen werden sollen. Zudem wurde bemängelt, dass nicht der Bahnsteig auf seiner kompletten Länge wettergeschützt überdacht wird und insbesondere der nördliche Bahnsteigzugang an der Berglstraße überhaupt keiner Änderung in punkto barrierefreier Zugang unterzogen werden soll.
Umso unverständlicher war die Nichtberücksichtigung der von der Kommune eingeforderten Verbesserungsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss deshalb, weil die Stadt sogar im damaligen Anhörungsverfahren der DB AG angeboten hatte, diese dringend gebotenen Optimierungsmaßnahmen auf eigene Kosten zu finanzieren, um so einen Ausbaustandard zu erreichen, der die Bezeichnung Barrierefreiheit auch tatsächlich verdient.
Allerdings hatten Stadtverwaltung und ihr Rechtsbeistand schon damals aufgezeigt, dass die Erfolgsaussichten für die Klage sehr gering einzuschätzen seien, was sich jetzt im Verlauf des gerichtlichen Prozessverfahrens auch bestätigt hatte, weil die Bahn immerhin den gesetzlichen Mindeststandard entsprochen hatte und letztlich die Stadt selbst wohl nicht klagebefugt ist, weil sie in ihren eigenen Planungsrechten nicht verletzt ist. So etwa sind die eingegangenen Klageerwiderungen der Beklagtenseite und die erste Äußerung des VGH zu interpretieren.
 
Zudem wurde nun auch bekannt, dass die Bahn alle Vorbereitungsmaßnahmen zum Baustart in 2015 wegen des rechtlichen Schwebezustandes eingestellt hatte und dieser nicht mehr einzuhalten ist.
Die Bahn hat nämlich die erforderlichen Bau-Sperrzeiten im Bahnbetrieb aufgekündigt, so dass 2015 definitiv nichts mehr passieren wird. Laut Bahnauskunft müssen die Sperrzeiten nun neu beantragt werden, weshalb mit eineinhalb bis zwei Jahren Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan zu rechnen sei.

Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die eher aussichtslose Klage auf Anraten des Rechtsbeistandes nunmehr endgültig fallen zu lassen, um erneute Verzögerungen beim Ausbau zu vermeiden, und vielmehr die jetzt verbleibende Zeit zu nutzen, um mit der Bahn eine einvernehmliche Konsenslösung zu finden, die die Berücksichtigung der städtischen Zusatzforderungen für weitere Verbesserungen und Optimierungen der Barrierefreimachung in ihrer eigenen Kostenträgerschaft vorsieht.
Hierzu soll nach dem einheitlichen Willen der Stadtratsmitglieder sogar die Bayer. Staatsregierung mit Ministerpräsident Seehofer eingeschalten werden, um diesem Vorhaben auch die politische Unterstützung an oberster Stelle zuteil werden zu lassen.
Damit möchte die Stadt nichts unversucht lassen, um im Interesse ihrer Bürger am Bahnhof Unterschleißheim einen bestmöglichen  Ausstattungsstandard nach modernsten Gesichtspunkten zu erreichen.
Wie solche Optimierungen aussehen können, hat eine Machbarkeitsstudie dargelegt, welche dem Bauausschuss in der Januarsitzung vorgestellt wurde.  
Demnach soll die Bahnsteigüberdachung auf beiden Seiten von derzeit noch geplanten 78 Meter auf die gesamte Länge von 210 Meter ausgedehnt werden. Dies würde Baukosten von rund 1,64 Millionen Euro verursachen. T
Eine weitere wichtige Verbesserung zur Steigerung der Sicherheit der Fahrgäste gerade im Winter wäre die komplette Einhausung der Rampe zu den Gleisen. Auch dieses Vorhaben ist technisch umsetzbar und würde die Stadt rund 1,357 Millionen Euro kosten.
Die dritte Maßnahme wäre ein weiterer direkter Zugang am Bahnsteigende der Süd-Ost-Seite der Fußgängerunterführung zum Bushalteplatz. Dieser Neubau einer Treppe käme auf rund 103.000 Euro an Kosten.
Inklusive den Baunebenkosten und der notwendigen Planung dürften die Gesamtkosten für alle drei untersuchten Verbesserungsmaßnahmen auf rd. 3,1 Millionen Euro kommen. Der Bauausschuss hat zunächst diese Ergebnisse zur Kenntnis genommen und wartet nun noch auf eine weitere Machbarkeitsstudie, die sich mit zusätzlichen Verbesserungen am nördlichen Bahnsteigaufgang Berglstraße befassen wird.
Eine Entscheidung des Stadtrates über die umzusetzenden Maßnahmen soll dann in einer Gesamtbetrachtung getroffen werden.

 

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