Wahlhelfer für Kommunalwahl am 16. März 2014 und ggf. für Stichwahl am 30. März 2014 gesucht

Donnerstag, 09. Januar 2014

Eine ehrenvolle Aufgabe wartet auf Sie

Wahlen sind die existenziellen Wurzeln für unsere Demokratie. Deshalb ist eine ordnungsgemäße und reibungslose Durchführung ein wichtiges Kernelement für ihr Funktionieren. Unerlässlich hierfür sind pflichtbewusste und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die durch ihr ehrenamtliches Mitwirken in den Wahlvorständen der verschiedenen Wahllokale sicherstellen und dazu beitragen, dass die Wahlhandlungen am Wahltag in Einklang mit Recht und Gesetz stattfinden und schließlich ein richtiges Wahlergebnis festgestellt wird.

Wegen der Vielzahl der eingerichteten Wahllokale benötigt die Stadt Unterschleißheim für die Kommunalwahlen (Stadtrats- und Kreistagswahlen sowie Landratswahl) am 16. März 2014 mit etwaiger Landrats - Stichwahl am 30. März 2014 etwa 250 wahlberechtigte Personen als Wahlhelfer. Das eingesetzte Personal soll dabei nicht nur aus Parteimitgliedern und Personal der Stadt Unterschleißheim bestehen, sondern auch Wahlberechtigte aus der Bevölkerung der Stadt Unterschleißheim einschließen.

 

Wir wenden uns deshalb an alle Wahlberechtigten unserer Stadt mit der Bitte, sich für dieses wichtige Ehrenamt zur Verfügung zu stellen.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Kommunalwahl

•                Unionsbürger (Staatsbürger der Europäischen Union) sind

•                das 18. Lebensjahr vollendet haben

•                seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Unterschleißheim gemeldet sind

•                nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Es erwartet Sie eine interessante und ehrenvolle Aufgabe, die zudem mit einer Wahlhelferentschädigung in Höhe von  100 EUR bei der Kommunalwahl am 16.03.2014 und bei einer eventuellen Stichwahl am 30.03.2014 mit zusätzlichen 50 EUR vergütet wird.

 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Vormerkung als Wahlhelfer/in für die Kommunalwahl am 16.03.2014, dass Sie auch bei einer etwaigen Stichwahl am 30.03.2014 unbedingt zur Verfügung stehen können, da Wahl- bzw. Briefwahlvorstände, die bei der Kommunalwahl gebildet wurden, auch für die Stichwahl zuständig sind (§ 78 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung).

Interessierte melden sich bitte bei der Stadt Unterschleißheim im Rathaus in Zimmer 118, telefonisch

unter der Nummer 089/31009-225 od. 31009-0 oder per E-Mail hschiedermeier @ush.bayern.de oder

buergerbuero @ush.bayern.de.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Meldung!

 

Ihre Stadtverwaltung Unterschleißheim

 

 

 

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