Es werden deshalb im Januar neue Bescheide für die Grundabgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Abfallgebühren) und die Gewerbesteuer verschickt.
Bitte beachten Sie, dass sich durch die Einführung der neuen Software auch alle Kassenzeichen geändert haben.
Sollten Sie Ihre Grundabgaben bzw. die Gewerbesteuer per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung zahlen, ist es erforderlich, das neue Kassenzeichen anzugeben.
Bei Zahlungen mit Einzugsermächtigung sind keine Änderungen zu veranlassen.
Bitte beachten
Donnerstag, 02. Januar 2014