Antrag aus der Bürgerversammlung: Keine Möglichkeit für Ausweisung einer Hundewiese

Donnerstag, 21. November 2013

Nach einem entsprechenden Antrag aus der diesjährigen Bürgerversammlung befasste sich der Unterschleißheimer Bauausschuss in seiner letzten Sitzung intensiv mit der Ausweisung einer Hundewiese bzw. einer entsprechenden Standort-Suche, was letztlich aber keine Mehrheit fand.

Der Antrag für eine Hundewiese, den ein Unterschleißheimer Bürger in der letzten Bürgerversammlung gestellt hatte, bezog sich auf städtische Ausgleichsflächen westlich und südlich des Waldfriedhofes in Richtung Berglwald. In diesem Bereich ist eine Hundewiese rechtlich jedoch nicht umsetzbar. Gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen. Zudem ist dieses stadtnahe Erholungsgebiet ein zu schützendes Trinkwassereinzugsgebiet, in dem eine Fläche für Hunde aus diesen Gründen nicht zulässig ist. Insbesondere sind hierbei Einzäunungen von Freiflächen im unbebauten Außenbereich, wie es der Antrag formuliert hatte, aus bauordnungs- und naturschutzrechtlichen Gründen verboten, um einerseits die freie Naturzugänglichkeit zu gewährleisten und andererseits den Lebensraum von Tieren barrierefrei zu halten.

Dem Bauausschuss stellte sich somit die Frage, ob die Schaffung einer Hundewiese an anderer Stelle verfolgt werden soll. In diesem Fall hätte die Stadtverwaltung weitere Standorte in der Stadt auf die Eignung prüfen müssen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder befürchtete aber, dass dann nur eine Freifläche am entfernten Unterschleißheimer Stadtrand in Frage käme, diese aber wegen der Entfernung kaum angenommen und genutzt würde. Deshalb entschied sich der Ausschuss mehrheitlich gegen den Auftrag an die Verwaltung, weitere Standorte zu suchen.

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