Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 89 c/III

Mittwoch, 23. Oktober 2013

„Wohngebiet an der Südlichen Ingolstädter Straße/Ecke Bezirksstraße“ (3. Änderung des BP Nr. 89 c „Alter Lohhofer Ortsteil“)

Der Grundstücks- und Bauausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 18.03.2013 die 3. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 89 c „Alter Lohhofer Ortsteil“ beschlossen.  Die Änderung bezieht sich  auf das Wohngebiet  an der Südlichen Ingolstädter Straße/Ecke Bezirksstraße (siehe Lageplan).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89a/III in der Fassung vom 16.09.2013 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme bis 26.11.2013  im Rathaus Unterschleißheim - Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP Nr. 89 c /II  wird als Bebauungsplan der  Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen im ersten Verfahrensschritt noch nicht vor.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89a/III

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