Bekanntmachung

Mittwoch, 23. Oktober 2013

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Wohngebiet an der Alexander-Pachmann-Straße

Der Grundstücks- und Bauausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 14.10.2013  die Stellungnahmen und Anregungen aus der zweiten öffentlichen Auslegung beschlussmäßig behandelt.
Der Entwurf des beschlussgemäß überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 146 in der Fassung vom 14.10.2013  liegt einschließlich schalltechnischer Untersuchung und Begründung zur Einsichtnahme bis 11.11.2013  im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP Nr. 146  wird als Bebauungsplan der  Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen aus dem letzten Verfahrensschritt nicht mehr vor.

Die Auslegungsfrist wird auf Grund der geringfügigen Änderungen und des fortgeschrittenen Verfahrensstandes gem. § 4 a BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

Planzeichnung

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