Der Unterschleißheimer Bauausschuss genehmigte kürzlich die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hartwiesen“, so dass dort nun ein weiteres Postverteilzentrum der DHL entstehen kann. Für das direkt angrenzende Wohngebiet Lohhof-Süd entstehen nach einem vorliegenden Lärmgutachten keine Nachteile in punkto Lärmbelastung. Eher wird gegenüber den bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen sogar mit einer Verbesserung der Situation gerechnet, weil das zulässige Lärmkontingent im Gewerbegebiet insgesamt nicht überschritten werden darf und das Bauvorhaben durch eine spätere Bebauung des Vordergrundstückes mit dann lärmgeminderter Nutzung abgeschirmt wird.
Von dem Wohngebiet Lohhof-Süd aus gesehen soll das Postverteilzentrum in dem hinteren und damit von der Kreuzstraße abgewandten Bereich des Gewerbegebietes entstehen. Hier erhöht sich zwar formal in der Nacht der max. Lärmpegel von zulässigen 50 auf nun 52 Dezibel. Gleichzeitig wird jedoch der zulässige Lärmpegel auf dem vorderen noch unbebauten Grundstück reduziert. Mit der vom Bauherren beantragten und jetzt gebilligten Änderung des Bebauungsplanes steht aber auch definitiv fest, dass auf dem vorderen Grundstück direkt an der Kreuzstraße keine Nutzung mehr möglich ist, welche mit nächtlichen Emissionen wie z.B. Lkw-Anfahrten verbunden sind, weil das Lärmkontingent insgesamt dann bereits ausgeschöpft ist.
Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich dieser Vorgehensweise unisono angeschlossen.