Bis einschließlich 26. September 2013 wiederholt der Landkreis München das Anhörungsverfahren (Bürgerbeteiligung) zum Erlass der geplanten Landschaftsschutzgebietsverordnung „Südliches Gleißental und Wald zwischen Deininger Filz und Holzhausen in den Gemeinden Straßlach-Dingharting und Oberhaching“.
Der Landkreis München beabsichtigt, die Landschaftsschutzgebietsverordnung zu erlassen. Zu diesem Zweck konnten die Schutzgebietsunterlagen bereits im Frühjahr 2011 öffentlich eingesehen werden.
Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung wurden Bedenken und Anregungen vorgebracht, die zu erheblichen Änderungen des Verordnungsentwurfs geführt haben. Deshalb wird das Anhörungsverfahren jetzt wiederholt.
Im Verordnungstext sind die inhaltlichen Änderungen durch Unterstreichung kenntlich gemacht. Die räumliche Änderung betrifft die Herausnahme der Keltenschanze bei Holzhausen aus dem Geltungsbereich der Verordnung.
Die Schutzgebietsunterlagen (Entwurf der geplanten Verordnung, Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 und Schutzgebietskarten im Maßstab 1 : 5.000) liegen öffentlich zur Einsichtnahme aus im Zeitraum bis noch einschließlich 26. September 2013 im Landratsamt München, Außenstelle Frankenthaler Straße 5 - 9, 81539 München, im Treppenhaus, 2. OG, sowie im Zimmer F 2.18 und in den von der Verordnung betroffenen Gemeinden jeweils während der Dienststunden (Landratsamt: Montag - Freitag 8 Uhr - 12 Uhr, Montag bis Mittwoch 14 Uhr - 16 Uhr, Donnerstag 14 Uhr - 17.30 Uhr). Zusätzlich gibt es die Unterlagen im Internet (www.landkreis-muenchen.de).
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum geplanten Landschaftsschutzgebiet beim Landratsamt München und bei den genannten Gemeinden vorgebracht werden.
Bedenken und Anregungen, die bereits im Rahmen der ersten Anhörung 2011 vorgebracht wurden, werden nach wie vor berücksichtigt.