Um Mahnungen zu vermeiden, möchten wir wieder darauf hinweisen, dass am 15. Februar 2013 folgende Zahlungen fällig werden:
- 2. Rate Grundsteuer
- 2. Rate Gewerbesteuer-Vorauszahlung
- 2. Rate Abfallbeseitigungsgebühren
Soweit Sie der Stadtkasse bereits Einzugsermächtigungen erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Sollten Sie von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch machen, bitten wir Sie zum einen um rechtzeitige Überweisung, zum anderen, sich zu überlegen, ob Sie der Stadt für künftig fällig werdende Forderungen eine Einzugsermächtigung erteilen möchten. Beachten Sie bitte auch, dass die Schonfrist für Steuerzahlungen per Überweisung auf drei Tage verkürzt worden ist (gem. §240 Abs. 3 Abgabenordnung). Nach Erteilung der Einzugsermächtigung, die übrigens jederzeit widerrufen werden kann, brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung mit erheblicher Kostenminderung. Eine Einzugsermächtigung ist für beide Seiten eine wesentliche Erleichterung, denn oft übersieht man Zahlungstermine im hektischen Alltag. Einzugsermächtigungen können während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Rathaus abgeholt oder über das Internet unter www.unterschleissheim.de, Rathaus&Bürgerservice, Formulare, Unterschleißheim, Einzugsermächtigung ausgedruckt und wieder abgegeben werden.
Konten der Stadtkasse:
- Kreissparkasse München Starnberg | Konto-Nr.: 440 660 009 (BLZ 702 501 50)
- Raiffeisenbank München-Nord eG | Konto-Nr.: 3511 111 (BLZ 701 694 65)
- UniCredit Bank HypoVereinsbank | Konto-Nr.: 4 470 100 252 (BLZ 700 202 70)
- Deutsche Postbank AG | Konto-Nr.: 60 629 807 (BLZ 700 100 80)
- Oberbank AG Linz | Konto-Nr.: 154 110 567 0 (BLZ 701 207 00)