Bekanntmachung

Mittwoch, 16. Januar 2013

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 109 a "Bahnunterführung Hauptstraße/Bezirksstraße "

Der Grundstücks- und Bauausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 12.11.2012  die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  behandelt, es wurde die Überarbeitung und  öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.
Der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 109 a in der Fassung vom 12.11.2012  liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht und den schalltechnischen Untersuchungen  zur Einsichtnahme noch bis 19.02.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen  liegen die Stellungnahmen des Landratsamtes München Sg 8.2 vom 10.10.2012 und des Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 01.08.2012 zusätzlich zum Bebauungsplan öffentlich aus. 

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