Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat nicht die vom Zweckverband Hollerner See angeregte Satzungsänderung

Donnerstag, 11. Oktober 2012

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Hauptausschuss mehrheitlich dafür entschieden, dem Stadtrat nicht die vorgeschlagene Änderung der Zweckverbandssatzung Hollerner See zu empfehlen. Die Entscheidung über den neuen, vom Zweckverband selbst seinen beiden Mitgliedskommunen vorgeschlagenen Entwurf einer geänderten Satzung für das Naherholungsgebiet liegt nun beim Stadtrat und damit verbunden auch die Frage, ob die Stadt Unterschleißheim die an die geänderten Rahmenbedingungen angepasste Satzung in einer weiteren Sitzung des Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Eching beschließen wird.

Der Zweckverband Hollerner See selbst hatte in seiner letzten Sitzung eine Änderung der Satzung mehrheitlich befürwortet. Geplant war in dem Entwurf u.a. die Aufnahme einer Präambel mit der Klarstellung zum Bürgerentscheid vom März 2010, in dem eine Entscheidung gegen eine Bebauung mit einem Thermalbad auf diesem Areal gefallen war. Ebenso beinhaltete der Entwurf einen Passus bezüglich der uneingeschränkten Planungshoheit beider Kommunen, die auch durch die Regelungen des Zweckverbands nicht beschnitten werden dürfen, sowie eine neue Definition des räumlichen Wirkungsbereichs des Zweckverbands, wie von der Regierung von Oberbayern im Zusammenhang mit ihren Vollzugshinweisen zum damaligen Bürgerentscheid empfohlen. Das Zuständigkeitsgebiet des Zweckverbands soll demnach verkleinert werden, indem der frühestens ab 2020 anstehende dritte Bauabschnitt des Gesamtgeländes  des Erholungsgebiets ausgespart bleibt, da sich somit kurz- und mittelfristig keine Planungsabsichten und daraus resultierende Aktivitäten des Verbandes ergeben.

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