Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 63 a "Keltenschanze" gem. § 13 a i.V.mit § 3 Abs. 2 und § 13 Abs 2 und 3 Baugesetzbuch:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 16.01.2012 den Beschluss zur Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 63 gefasst. In der Sitzung am 21.06.2012 wurde der Entwurf gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 a "Keltenschanze" in der Fassung vom 21.06.2012 liegt einschließlich Begründung und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.09.2012 bis 15.10.2012 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP 63 a wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.