Bekanntmachung

Mittwoch, 22. August 2012

Immissionsschutzrecht - Genehmigungsverfahren nach § 4 BlmSchG für die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes am Standort

Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 09.08.2012 Folgendes mitgeteilt:

Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG

Die Firma Danpower GmbH hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BlmSchG i.V.m. Nr. 1.4 Buchst. bb, des Anhangs zur 4. BlmSchV für die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes für den Einsatz von Erdgas mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,744 MW am Standort Am Michaelianger 2, 85764 Oberschleißheim, Fl. Nr. 223/250 der Gemarkung Oberschleißheim, beantragt.

Nach § 3a Satz 1 UVPG hat die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde spätestens zu Beginn des Genehmigungsverfahrens festzustellen, ob nach den §§ 3b bis 3f UVPG für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das beantragte Vorhaben auch unter Berücksichtigung von Kumulierungswirkungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, so dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens - ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG - überprüft.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gegeben.

Nähere Informationen hierzu können bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefonnummer 089/2176-2986 eingeholt werden.

 

Bekanntmachung

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