Die Stadt Unterschleißheim hat bei der Autobahndirektion Süd einen Antrag auf Einführung eines Tempolimits auf der angrenzenden Autobahn A 92 gestellt, um den Lärmschutz für die Anwohner zu gewährleisten.
Mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h sowohl hinsichtlich des Lärmschutzes als auch der Verkehrssicherheit nicht gegeben seien, hat jedoch die Autobahndirektion Süd den Antrag jüngst abschlägig beschieden. Überschreitungen des zulässigen Lärmpegels wurden nachts tatsächlich an sechs Gebäuden in Unterschleißheim gemessen, doch liegen fünf der sechs Gebäude in Gewerbe- bzw. Mischgebieten, woraus die Autobahndirektion Süd den Schluss zieht, dass hier höhere Lärmgrenzwerte gelten und keine signifikante Anzahl an Anwohnern von den Lärmemissionen betroffen sind.
Zudem wies die Autobahndirektion darauf hin, dass die Verkehrszunahme in diesem Autobahnabschnitt überwiegend auf LKWs zurückzuführen sei und diese ohnehin lediglich 80 km/h fahren dürfen, was eine Geschwindigkeitsbegrenzung wirkungslos mache. Somit bleibt also zu hoffen, dass baldmöglichst mit dem 6-streifigen Ausbau der A 92 begonnen wird, mit dem bekanntermaßen umfassende neue Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen und ?wänden zwingend einhergehen müssen. Nach Behördenangaben soll in absehbarer Zeit das erforderliche Planfeststellungsverfahren zur Schaffung des Baurechts eingeleitet werden. Der genaue Zeitpunkt ist jedoch noch offen.