1. Teilnahmeberechtigung
Haben Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten? Wenn nicht, dann sollten Sie unverzüglich im Rathaus (Bürgerbüro, Tel. 089/31009-0) nachfragen oder anrufen, ob Sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, denn nur dann können Sie abstimmen.
2. Zuständiges Abstimmungslokal
Wir weisen im Zusammenhang besonders darauf hin, dass für den Bürgerentscheid nur 14 allgemeine Abstimmungslokale gebildet wurden. Bitte sehen Sie deshalb genau auf Ihre Abstimmungsbenach-richtigungskarte, damit Sie nicht das falsche Abstimmungslokal aufsuchen.
3. Abstimmungsbenachrichtigungskarte und Ausweis
Zur Abstimmung bringen Sie bitte die Abstimmungsbenachrichtigungskarte und einen Personalausweis, Reisepass bzw. Identitätsausweis als EU-Unionsbürger mit. Wenn Sie Ihre Abstimmungsbenachrichti-gungskarte verlegt oder verloren haben sollten, können Sie auch mit Ihrem Ausweis in dem für Sie zu-ständigen Abstimmungslokal abstimmen.
Sollten Sie einen Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Entweder Sie beantragen Briefabstimmung oder Sie lassen sich einen Abstimmungsschein von der Stadt Unterschleißheim ausstellen, mit dem Sie u. a. in allen anderen Abstimmungslokalen in Unterschleißheim abstimmen können. Für diesen Fall füllen Sie bitte die Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskar-te aus und senden uns diese zu. Rückfragen hinsichtlich Ausstellung von Briefabstimmungsunterlagen und Abstimmungsscheinen richten Sie bitte an das Rathaus, Bürgerbüro, Tel. 089/31009-0).
4. Briefabstimmungsunterlagen
Die Abstimmungsbriefe sind an die Stadt Unterschleißheim zu richten und müssen dort bis spätestens 04.03.2012, 18.00 Uhr eingegangen sein.
Die Briefabstimmungsunterlagen können grundsätzlich noch bis 02.03.2012, 15.00 Uhr, beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung können Sie diese auch am 04.03.2012 bis 15.00 Uhr im Rathaus erhalten. Es muss der ausreichende Grund, warum die Briefabstimmung notwendig ist, glaubhaft gemacht werden. Ein Sonntagsausflug z. B. ist auf jeden Fall kein wichtiger Grund. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der Antrag (Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte) bei der Stadt vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des An-tragstellers.
5. Abstimmungsvorgang
Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel. Ein Muster dieses Stimmzettels ist nachfolgend abgedruckt.
Sie haben eine Stimme (Antwort entweder "Ja" oder "Nein").
6. Weitere Hinweise
Weitere und nähere Informationen, insbesondere über den Abstimmungshergang entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen an den Schaukästen und am Abstimmungssonntag in den Abstimmungslo-kalen sowie der Presse.
Sollten Sie einen Internet-Anschluss besitzen, können Sie Informationen über den Bürgerentscheid zu gegebener Zeit auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter "http://www.unterschleissheim.de" abrufen.
7. Auskunftserteilung
Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine abstimmungsrechtliche Fragen Herr Praxl
(Zimmer 117, Tel. 089/310 09-225) und für Auskünfte zur Eintragung in Abstimmungslisten sowie für Brief-abstimmungsunterlagen Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros (Tel. 089/310 09-0) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.