Traditioneller Faschingsumzug

Montag, 13. Februar 2012

Der traditionelle Faschingsumzug durch Unterschleißheim begeistert immer wieder viele Zuschauer. Heuer ist es am Samstag, dem 18. Februar, wieder soweit: der Gaudiwurm schlängelt sich durch die Straßen von Unterschleißheim.
Startpunkt des Umzugs ist der Volksfestplatz, von wo aus sich der bunte Zug in Gang setzen wird und quer durch Unterschleißheim bis zum Rathausplatz marschiert. Viele Vereine und Gruppierungen bringen auf farbenfrohen Wägen auch heuer wieder den Fasching in unsere Stadt.
Seien Sie gespannt, was sich die Mitwirkenden heuer einfallen haben lassen, um mit viel Musik und guter Laune durch die Stadt zu ziehen. Und wer gut fangen kann, versüßt sich mit den bunten Kamellen zusätzlich den Tag. Wegen des Faschingszuges kommt es leider in der Zeit von 13.00 bis circa 15.30 Uhr zu Behinderungen auf nachfolgender Wegstrecke:


1. Volksfestplatz (gesamter Platz)
2. Münchner Ring - zwischen Volksfestplatz und Margaretenanger
3. Margaretenanger (gesamte Länge) - Einmündung Feldstraße
4. Feldstraße bis Alleestraße
5. Alleestraße bis Bezirksstraße
6. Bezirksstraße - Kreisverkehr Ingolstädter Straße
7. Bezirksstraße - Einmündung Raiffeisenstraße
8. Raiffeisenstraße - gesamte Länge
9. Raiffeisenstraße - Robert-Schuman-Straße (gesamte Länge)
10.  Rathausplatz

Die Stadt und die Organisatoren des UFC möchten alle Verkehrsteilnehmer schon jetzt auf die Veranstaltung hinweisen. Bitte denken Sie rechtzeitig daran und umfahren Sie die Bereiche weiträumig. Die Streckensicherung erfolgt wie jedes Jahr durch die Polizei und die Freiwillige Feuerwehr Unterschleißheim. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an diesem Umzug teilzunehmen und ein paar gesellige Stunden auch beim anschließenden Faschingstreiben auf dem Rathausplatz bei bester Laune
Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, dass in der Zeit von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Bereich um den Rathausplatz als Veranstaltungsort des Faschingstreibens das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit durch eine Allgemeinverfügung der Stadt untersagt worden ist.
Außerdem wurde aus Sicherheitsgründen ein Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern auf den Veranstaltungsflächen des Faschingstreibens erlassen.
Die beiden Verfügungen wurden bereits in der letzten Ausgabe vom 11.02.12 in der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht und können im Rathaus auf Zi.Nr. 107 einschließlich Begründung eingesehen werden.

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