a) den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 90 e "Gewerbegebiet Robert-Bosch-Straße/Edisonstraße" (Ände3rung BP Nr. 90 a/l) und
b) die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2011 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 90 e (Änderung des BP Nr. 90aI) gefasst. In der Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses am 12.12.2011 wurden die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch behandelt, der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 e dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Gewerbeparks mit zwei Hochhäusern von max. 85 m bzw. 53 m Höhe. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 e in der Fassung vom 12.05.2011 mit den eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen hinsichtlich Orts- und Landschaftsbild, Verkehr und Verträglichkeit liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23.12.2011 bis 27.01.2012 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich 50 ? (Planen-Bauen-Umwelt, III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Ein Verkehrsgutachten, eine Verschattungsstudie und eine Untersuchung zur Stadtbildverträglichkeit (Sichtachsen) können auf Wunsch im Geschäftsbereich 50 eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.