Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2011 gem. Art. 63 Abs. 2 i.V.m. Art. 68 der Gemeindeordnung (GO) die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2011 beschlossen. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.11.2011 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Der 2. Nachtragshaushalt einschließlich Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer-Nr.: N 206, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Mit der Bekanntmachung an den städtischen Anschlagstafeln ist der Nachtragshaushalt bereits in Kraft getreten.
Bekanntmachung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2011
Montag, 12. Dezember 2011