Der Landkreis München eröffnet am 01. Januar 2012 sein Jobcenter und Sozialbürgerbüro am Mariahilfplatz 17 in München. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Landkreis München
als alleinigen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende im März 2011 zugelassen. Das heißt, dass sich der Landkreis in Zukunft nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II alleine um die Grundsicherung von Langzeit-Arbeitsuchenden kümmern wird - und nicht mehr nur um die Erbringung der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Agentur für Arbeit München wird damit nicht mehr befasst sein.
Ab Januar eine Behörde für Hartz IV-Betroffene
Das Landratsamt München kümmert sich ab dem 01. Januar 2012 als alleinige Behörde um die Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende, also um die Kosten der Unterkunft und die Regelleistungen, sowie um deren Eingliederung in Arbeit. Betroffene Bürger stellen ab dem 1.1.2012 dann nicht mehr in der Agentur für Arbeit München in der Tumblinger Straße 21 ihre Anträge, sondern ausschließlich am Mariahilfplatz 17. Betroffene Landkreisbürger erhalten damit zukünftig alle Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand. Ein Sozialbürgerbüro, das gleichzeitig mit dem Jobcenter im Landratsamt München eingerichtet wird, gewährleistet außerdem eine gute Vernetzung mit den anderen (Sozial-) Fachstellen im und außer Haus.
Öffnungszeiten des Jobcenters Landkreis München und des Sozialbürgerbüros:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag auch: 14:00 - 17:30 Uhr
Hinweis:
Für die Arbeitsvermittlung von Bürgern, die Arbeitslosengeld I und andere Leistungen nach dem SGB III erhalten, ist weiterhin die Agentur für Arbeit München, Kapuzinerstraße 26, 80337 München, zuständig.