Park & Ride Parkplätze an den Bahnhöfen

Montag, 25. Juli 2011

Kontrollergebnisse über Zweckentfremdung durchwegs positiv

Die Nutzung eines Park & Ride Parkplatzes ist grundsätzlich S-Bahn- und Buslinienbenutzern vorbehalten und es gilt auch eine bestimmte zeitliche Parkdauer, die mit der Betriebszeit der S-Bahn gekoppelt ist. Dass diese Kriterien überwiegend auch von den Benutzern eingehalten werden, hat der Kontrollbericht der Park and Ride GmbH bestätigt. Die Gesellschaft ist von der Stadt mit der Überwachung der Einhaltung der Benutzervorschriften auf den Parkplätzen an den Bahnhöfen Unterschleißheim und Lohhof beauftragt.
Im Schnitt werden die Kontrollen zwei Mal pro Woche ausgeführt. Die Parkplätze sind annähernd zu 80 % ausgelastet ? eine Zahl ähnlich wie die des Vorjahres. Die größte Zahl derjenigen, die die Parkplätze nicht für die Weiterfahrt mit der S-Bahn, sondern anderweitig nutzen, weist der Parkplatz unter der Le-Crès-Brücke auf, der offenbar auch zum Parken für Einkaufsfahrten oder sonstigen Erledigungen am Rathausplatz dient. Dies entspricht zwar nicht der grundsätzlichen Zweckbestimmung, wird jedoch bislang toleriert, solange Pendler weiterhin einen Parkplatz finden können.
Generell hat sich aber die Zahl der Fremdnutzer gegenüber dem letzten Jahr deutlich reduziert, Vertragsstrafen wegen zu langen Parkens wurden nicht geltend gemacht.
Damit kann festgehalten werden, dass die Bestimmungen für die Benutzung der Parkplätze also weitgehend eingehalten wurden. Damit dies so bleibt, sollten die ausgewiesenen P+R-Parkplätze auch zukünftig nur von denen in Anspruch genommen werden, für die diese Parkflächen gedacht sind: Die Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel.

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